Wie die Strom- und Gaspreisbremse entlastet

Bereits im März wurden unsere Kundinnen und Kunden darüber informiert, wie viel sie persönlich durch den staatlich finanzierten Energiepreisdeckel einsparen können. Hier noch einmal in Kürze, wie er funktioniert.

Für welchem Zeitraum gilt die Strom- und Gaspreisbremse?

Die Preisbremse gilt für das gesamte Jahr 2023. Das Gesetz ist zwar erst am 1. März 2023 in Kraft getreten, wird aber rückwirkend auch auf die Monate Januar und Februar dieses Jahres angewendet.

Für wen gilt die Strompreisbremse in welcher Höhe?

Die Subventionen sind je nach Jahresverbrauch in zwei Gruppen unterteilt: Private Haushalte und kleine Unternehmen zahlen für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs höchstens 40 Cent brutto pro Kilowattstunde. Für jede weitere Kilowattstunde wird der aktuell gültige Arbeitspreis berechnet. Mittlere und große Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden jährlich verbrauchen, zahlen für 70 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs 13 Cent netto pro Kilowattstunde. Umlagen, Netzentgelte und Steuern kommen hier noch hinzu.

Für wen gilt die Gaspreisbremse in welcher Höhe?

Private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, zahlen für 80 Prozent ihres Verbrauches 12 Cent brutto je Kilowattstunde. Für die restlichen 20 Prozent wird auch hier der aktuell gültige Arbeitspreis berechnet.

Wie wurde der Abschlag berechnet?

Um Sie als Kundinnen und Kunden schnellstmöglich zu entlasten, haben wir die mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 mitgeteilten Abschlagsbeträge für das Jahr 2023 bereits um den staatlichen Entlastungsbetrag reduziert.

Lohnt sich Stromsparen dennoch?

Das Stromsparen lohnt sich in jedem Fall! Immerhin werden 20 beziehungsweise 30 Prozent Ihres Gas- und Stromverbrauchs weiterhin zu den aktuell gültigen Preisen abgerechnet.

Eine weitere gute Nachricht:

Um die staatlichen Entlastungsbeträge zu erhalten, müssen Sie selbst nichts tun! Sie werden in Ihren Jahresendabrechnungen automatisch von uns berücksichtigt.

Haben Sie noch Fragen?

Bei Interesse an weiteren Infos und Details helfen wir Ihnen gerne weiter: Online unter www.stadtwerke-burgdorf.de/gas-und-strompreisbremse. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@sw-burgdorf.de oder rufen Sie uns an unter: 05136-9714-0


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