Neukunden für die Stadtwerke werben lohnt doppelt und ist ganz einfach. Als Bestandskunde werben Sie einen Neukunden für unsere Strom- und Erdgassonderprodukte. Dafür gibt es von uns 50 Euro für Sie oder den Neukunden – Sie entscheiden.

So einfach geht’s:
Sprechen Sie Freunde, Nachbarn, Familienmitglieder oder Bekannte auf unsere preisgünstigen, zukunftssicheren und nachhaltigen Strom- und Gassonderprodukte an:
- Burgdorf PLUS
- Burgdorf Natur
- Strom für die Wärmepumpe
- Burgdorf PLUS Erdgas
- Gewerbeverträge bis 10.000 kWh
Füllen Sie den Coupon im Flyer oder unser Onlineformular aus, entscheiden Sie, ob Sie oder der Neukunde die Prämie erhalten soll und senden es ab. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden sie hier.
Bitte beachten Sie dabei, dass die Weitergabe der persönlichen Daten des Neukunden nur mit dessen Einwilligung erfolgen darf. Wir behalten uns vor, ggf. einen Nachweis über die Bevollmächtigung zu verlangen.
Wenn
- der Neukunde einen Liefervertrag für o.g. Sonderprodukte mit den Stadtwerken abgeschlossen hat und
- der Energieliefervertrag spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss beginnt und
- die Dauer des Liefervertrages ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate beträgt und
- weder Sie als Werber noch der Neukunde ihre Lieferverträge während dieser Zeit kündigen oder widerrufen
dann
überweisen wir danach 50 Euro auf das von Ihnen angegebene Konto des Prämienempfängers.
FAQ
Alle Bestandskunden, die durch die Stadtwerke Burgdorf mit Strom und/oder Gas versorgt sind.
Alle, die nicht innerhalb der letzten 6 Monate durch die Stadtwerke Burdgorf versorgt worden sind (Ausnahme: Trinkwasser).
Alle Sonderprodukte (Burgdorf PLUS, Burgdorf Natur, Burgdorf PLUS Erdgas, Wärmepumpe, Gewerbe bis 10.000 kWh). Ausgeschlossen ist die Grundversorgung für Strom und Erdgas sowie die Trinkwasserversorgung.
Der Werber entscheidet verbindlich, ob er selbst oder der Geworbene (Neukunde) die Prämie erhält. Dazu muss die Kontoverbindung bei der Werbung angegeben werden.
Wenn der Neukunde einen Liefervertrag für o.g. Sonderprodukte mit den Stadtwerken abgeschlossen hat und
- der Energieliefervertrag spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss beginnt und
- die Dauer des Liefervertrages ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate beträgt und
- weder Sie als Werber noch der Neukunde ihre Lieferverträge während dieser Zeit kündigen oder widerrufen
dann überweisen wir danach 50 Euro auf das von Ihnen angegebene Konto des Prämienempfängers.
Es gelten folgende Teilnahmebedingungen:
1. Allgemeines
Die Stadtwerke Burgdorf führen die Aktion „Kunden werben Kunden“ zunächst bis zum 31.12.2025 durch. Die nachfolgenden Bedingungen der Aktion werden mit der Teilnahme anerkannt. Beginn der Aktion ist ab sofort.
2. Teilnahmevoraussetzungen
- Teilnahmeberechtigt als Werber sind alle Haushaltskunden[1] (Ausnahme Trinkwasser), die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Stadtwerke Burgdorf oder deren Angehörige in häuslicher Gemeinschaft können an der Aktion nicht teilnehmen. Eine Selbstwerbung ist ausgeschlossen.
- Es können alle Haushaltskunden1 geworben werden, die im Rahmen der „Kunden werben Kunden“-Aktion einen Sondervertrag für Strom und/oder Gas mit den Stadtwerken Burgdorf abschließen möchten (ausgenommen sind alle Grundversorgungsprodukte). Ein Produktwechsel (z.B. aus der Grundversorgung in ein Sonderprodukt oder von Burgdorf PLUS in Burgdorf NATUR) ist ausgeschlossen.
Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten kein Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Burgdorf hatte. Ausgenommen hiervon ist die Trinkwasserversorgung.
3. Mehrfachwerbung
Die Anzahl der Neukunden (s.o. 2 b), die geworben werden können ist unbegrenzt. Schließt ein Neukunde mehrere Lieferverträge (z.B. Burgdorf PLUS und Burgdorf PLUS Erdgas) in einem Objekt/Haushalt ab, so zählt er unabhängig von der Anzahl der geschlossenen Verträge als ein Neukunde, der einmalig prämienfähig ist.
4. Ablauf und Durchführung
Folgende Möglichkeiten zur Neukundenwerbung werden durch die Stadtwerke angeboten:
- Teilnahmekarte im Flyer zur Aktion „Kunden werben Kunden“ oder
- Formular auf der Homepage www.stadtwerke-burgdorf.de/kundenwerbenkunden
Der Werber füllt das entsprechende Formular aus und gibt seine persönlichen Daten sowie die des Neukunden seiner Wahl an. Mit seiner Unterschrift auf dem Formular versichert der Werber, durch den Neukunden zur Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die Stadtwerke bevollmächtigt zu sein. Auf Verlangen ist gegenüber den Stadtwerken ein Nachweis über die erteilte Bevollmächtigung zu erbringen.
Das ausgefüllte Formular muss alle zur Durchführung der Aktion notwendigen Daten und Informationen enthalten. Dabei gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die unter www.stadtwerke-burgdorf.de/Datenschutz abrufbar sind. Der Werber verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten des Neukunden nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden.
Die Stadtwerke prüfen die Voraussetzungen zur Teilnahme und Durchführung der Aktion und setzen sich mit dem Neukunden in Verbindung. Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Anspruch auf die Prämie entsteht erst dann, wenn
- der Neukunde einen Liefervertrag im Sinne der Ziff. 2. b) mit den Stadtwerken abschließt und
- die Energielieferung spätestens 6 Monaten nach Vertragsabschluss beginnt und
- die Dauer des Liefervertrages ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate beträgt und
- weder Werber noch Neukunde ihre Lieferverträge während dieser Zeit kündigen oder widerrufen
Ein bloßer Verbrauchsstellenwechsel des Werbers und/oder Neukunden innerhalb der 12-Monatsfrist unter Beibehaltung des ursprünglichen, im Rahmen der Aktion abgeschlossenen Liefervertrages lässt den Prämienanspruch unberührt.
5. Prämie, Auszahlung und Fristen, Rückforderung der Prämie
Bei Vorliegen der unter Ziff. 4 genannten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Zahlung der Prämie i.H.v. 50,00 €.
Die Prämienzahlung erfolgt wahlweise an den Werber oder den Neukunden. Der Werber hat beim Ausfüllen des Formulars im Sinne der Ziff. 4 zwischen den beiden Zahlungsmöglichkeiten verbindlich zu wählen.
Die Prämie ist nach Ablauf der 12monatigen Belieferungsfrist im Sinne der Ziff. 4 zur Zahlung fällig und auf das vom Werber angegebene Konto innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Eine Barauszahlung der Prämie sowie die Verrechnung mit Abschlägen aus dem jeweiligen laufenden Energieliefervertrages sind ausgeschlossen.
Mit Auszahlung der Prämie sind sämtliche Ansprüche des Prämienbegünstigten erloschen.
Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel von der Aktion auszuschließen, ebenso bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen. In diesen Fällen entsteht kein Anspruch auf die Prämie. Bereits gezahlte Prämien sind zurückzuerstatten.
6. Vorzeitige Beendigung der Aktion „Kunden werben Kunden“
Die Stadtwerke behalten sich vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden.
7. Haftung
Schadenersatzansprüche gegen die Stadtwerke im Zusammenhang mit der Aktion – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder die Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Servers, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Aktion entstehen können.
8. Datenschutz
Für die Aktion „Kunden werben Kunden“ sind ausschließlich die Stadtwerke Burgdorf verantwortlich. Der Verantwortliche beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sie werden insbesondere keine personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Um die Neukunden / Werber zu ermitteln und zu benachrichtigen, greifen wir auf Kundendaten zurück, die auf der Rechtsgrundlage für die Nutzung der personenbezogenen Daten nach Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO verarbeitet werden. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.stadtwerke-burgdorf.de/datenschutz.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Stadtwerke Burgdorf GmbH.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
[1] i.S.d. § 3 Nr. 22 EnWG Haushaltskunden: Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen