Hinweis bei Beschwerden

Schlichtung

Die Stadtwerke Burgdorf GmbH nehmen an keinem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. 

Allerdings sind die Stadtwerke Burgdorf GmbH nach § 111a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Strom- und Gasbereich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet. 

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern über die Belieferung von Strom und/oder Gas kann der Kunde zunächst eine Beschwerde an die Stadtwerke Burgdorf GmbH, Vor dem Hannoverschen Tor 12, 31303 Burgdorf richten. Helfen die Stadtwerke der Beschwerde nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Beschwerde bei den Stadtwerken ab, kann der Kunde eine Schlichtung bei der anerkannten Schlichtungsstelle beantragen (§ 111b EnWG). 

Kontaktdaten der Schlichtungsstelle: 

Schlichtungsstelle Energie e.V. 
Friedrichstraße 133 
10117 Berlin 
Tel: 030 2757240 – 0 
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de 
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

Bei Bedarf kann der Kunde auch den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur in Anspruch nehmen. 

Kontaktdaten: 

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Eisenbahn
Verbraucherservice 

Postfach 8001 
53105 Bonn 
Tel: 030 22480-500 oder 01805 101 000 
(Mo.-Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr) 
Telefax: 030 22480 – 323 
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de 

Der ordentliche Rechtsweg bleibt unberührt.

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