Umzüge
- Datum der Schlüsselübergabe
- Straße und Hausnummer, wo Sie ausgezogen sind
- Alle Zählerstande mit Zählernummer (Strom, ggf. Gas und Wasser)
- Wenn möglich Nachmieter oder Eigentümer angeben
- Übergabeprotokoll / Bild(er) vom Zähler
- Neue Adresse für die Schlussrechnung
- Telefonnummer für evtl. Rückfragen
- Datum der Schlüsselübergabe
- Straße und Hausnummer, wo Sie eingezogen sind
- Alle Zählerstande mit Zählernummer (Strom, ggf. Gas und Wasser)
- Wenn möglich Eigentümer angeben
- Übergabeprotokoll / Bild(er) vom Zähler
- Postanschrift, wenn diese von dem Einzugsobjekt abweicht
- Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Abrechnung
Zunächst erhalten Sie im Laufe des Dezembers eine Ablesekarte, auf der Sie bitte Ihren Zählerstand zeitlich möglichst nah zum Stichtag 31.12. eintragen. Zählerstände, die nicht zum 31.12. abgelesen wurden, werden per 31.12. hochgerechnet. Die Jahresabrechnung erhalten Sie Ende Januar/Anfang Februar.
Sie finden Ihre Kunden- und Verbrauchstellennummer oben rechts auf Ihrer Vertragsbestätigung oder Ihrer Abrechnung.
Eventuell haben wir Ihren Zählerstand rechnerisch ermittelt, da uns kein plausibler abgelesener Wert vorlag. Bitte teilen Sie uns einen abgelesen Zählerstand mit, wir korrigieren dementsprechend Ihre Abrechnung.
Der monatliche Abschlag wird anhand des prognostizierten Verbrauchs sowie der gültigen Preise errechnet.
Hier haben wir einige Energiespartipps für Sie zusammengestellt. Außerdem können Sie sich gegen eine Kaution von 50 € in unserem Kundencenter ein Energiemessgerät ausleihen, um Ihren Verbrauch zu überprüfen.
Der Strompreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Beschaffung, Vertrieb, Verwaltung, Marge: In diesem Teil ist der reine Energiepreis bzw. unser Einkaufspreis der Energie enthalten. Des Weiteren sind die allgemeinen Kosten für Verwaltung und Vertrieb sowie die Marge enthalten.
Netzkosten/Netznutzungsentgelte: sind eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Strom durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss. Sie dienen dem Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes und werden vom Staat durch die Bundesnetzagentur genehmigt und reguliert. Im Gegensatz zu den weiteren Steuern und Umlagen werden die Entgelte nach strengen regulatorischen Vorgaben vom Netzbetreiber selbst festgelegt und sind daher für jeden Netzbetreiber individuell.
Konzessionsabgabe: Das ist die Abgabe, die Energie- und Wasserversorger an öffentliche Gebietskörperschaften für die Nutzung öffentlicher Wege leisten müssen.
KWKG-Umlage: Mit der Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme aus Gas gefördert, um die CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Kosten der Förderung werden auf alle (nicht von der Umlage) befreiten Letztverbraucher umgelegt.
§19-Umlage (Aufschlag für besondere Netznutzung 2025): Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) regelt u. a. in § 19 Abs. 2 die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von der Zahlung der Netznutzungsentgelte. Außerdem werden Mehrkosten der Netzbetreiber für die Integration der Erneuerbaren-Energien-Anlagen als Aufschlag auf Netzentgelte umgelegt.
Offshore-Umlage (§17f Abs.5 EnWG): Diese Umlage deckt die Kosten der Anbindung sowie die Kosten der Entschädigung der Betreiber von Offshore-Windparks.
Stromsteuer: Die Stromsteuer basiert auf dem Stromsteuergesetz und regelt die Besteuerung des Stromverbrauchs.
Der Gaspreis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Beschaffung, Vertrieb, Verwaltung, Marge: In diesem Teil ist der reine Energiepreis bzw. unser Einkaufspreis der Energie enthalten. Des weiteren sind die allgemeinen Kosten für Verwaltung und Vertrieb sowie die Marge, enthalten.
Netzkosten/Netznutzungsentgelte: sind eine Gebühr, die jeder Netznutzer, der Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss. Sie dienen dem Ausbau, Erhalt und Neubau des Netzes und werden vom Staat durch die Bundesnetzagentur genehmigt und reguliert. Im Gegensatz zu den weiteren Steuern und Umlagen werden die Entgelte nach strengen regulatorischen vom Netzbetreiber selbst festgelegt und sind daher für jeden Netzbetreiber individuell.
Konzessionsabgabe: Das ist die Abgabe, die Energie- und Wasserversorger an öffentliche Gebietskörperschaften für die Nutzung öffentlicher Wege leisten müssen.
Gasspeicherumlage: Über die Gasspeicherumlage werden die Kosten gedeckt, die den Gasspeicherbetreibern entstehen, um die gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit in Deutschland zu erfüllen.
CO2-Abgabe: ist eine Steuer, die klimaschädliche Brennstoffe teurer macht. Das soll einen Anreiz schaffen, den Verbrauch zu verringern oder auf klimafreundlichere Technologien umzusteigen.
Zahlungen
Eventuell hat sich Ihre Zahlung mit der Zahlungserinnerung/Mahnung zeitlich überschnitten oder es existieren weitere offene Forderungen. Den offenen Guthaben bzw. Forderungssaldo können Sie in unserem Online-Kundenportal überprüfen oder telefonisch in unserer Service-Hotline unter 05136 97140 erfragen.
Gerne können wir die Höhe Ihres Abschlagsbetrags überprüfen, senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail an info@sw-burgdorf.de oder tel. unter 05136 97140 einen tagesaktuellen Zählerstand zukommen.
Aus organisatorischen Gründen werden monatliche Abschläge grundsätzlich zum 15. eines Monats fällig
Eine Ratenzahlung über Abschlagsforderungen ist nicht möglich.
Gerne erstellen wir Ihnen anhand eines aktuellen Zählerstands eine Zwischenabrechnung.
Auf eine Zwischenabrechnung bieten wir eine Ratenzahlung an.
Senden Sie uns dazu einfach Ihren aktuellen Zählerstand an die E-Mail info@sw-burgdorf.de oder tel. unter 05136 97140.
Wir versenden grundsätzliche keine separaten Rechnungen für Abschlagsforderungen.
Die Höhe und Fälligkeit können Sie Ihrer letzten Abrechnung bzw. Ihrer Vertragsbestätigung entnehmen.
Gerne unterstützen wir Sie persönlich in unserem Kundencenter, telefonisch unter 05136 97140 oder unter der E-Mail info@sw-burgdorf.de.
- Sepa-Lastschriftmandat
- Selbstzahlung wie z.B. einen Dauerauftrag
Ihren Abschlag können Sie jederzeit in Ihrem Kundenportal ändern.
Unsere IBAN ist DE 87 2505 0180 1040 4700 05 bei der Sparkasse Hannover.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihre Kundennummer die Verbrauchsstellennummer und die Rechnungs- bzw. Belegnummer an.
Wenn wir nicht wie vereinbart von Ihrem Konto abbuchen konnten (zum Beispiel, weil es nicht gedeckt oder erloschen ist), entstehen bei Ihrer Bank Bearbeitungsgebühren. Diese geben wir als Rücklastschriftgebühren direkt an Sie weiter. Die Höhe dieser Gebühren hängt von Ihrer Bank ab.
Verträge
Auf unsere Homepage unter der Rubrik Produkte können Sie sich über alle Tarife informieren. Die Tarife können Sie über unsere Bestellstrecke beauftragen.
Wir bieten sowohl Tarife für Nachtspeicher als auch für Wärmepumpen an. Diese Verträge gelten nur für Haushaltskunden sowie Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh.
Einen Tarifwechsel für Ihre können Sie einfach und bequem über unser Online-Kundenportal durchführen. Alternativ finden Sie PDF-Vertragsformulare zu den einzelnen Tarifen unter dem Reiter „Produkte“.
Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt 14 Tage, bei Sonderverträgen wie Burgdorf PLUS Erdgas oder Strom beträgt die Frist in der Regel 4 Wochen. Die genauen Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsunterlagen.
Gerne können sie ihren bestehenden Vertrag in Ihr neues Zuhause mitnehmen.
Nein, Sie müssen nicht kündigen, jedoch benötigen wir eine Auszugsmeldung.
Die Verbrauchsstelle ist die Wohnung oder Haus, in dem Sie Strom, Erdgas und/oder Wasser verbrauchen.
Kundenportal
Es stehen Ihnen dort viele Funktionen zur Verfügung , wie z.B.
- Tarifänderungen
- Mitteilung von Bankverbindungen
- Abschlagsänderung
- Übermittlung von Zählerstanden
- Einsicht von Verbrauchswerten
- Einsicht von Rechnungen
Unser Kundenportal erreichen Sie über portal.stadtwerke-burgdorf.de.
Sie können unter “Jetzt registrieren.” ein neues Konto erstellen
Im nächsten Schritt müssen sie nur noch Ihr neu erstelltes Portal-Kundenkonto mit Ihrer Verbrauchstelle verknüpfen. Die Verknüpfung erfolgt mit Hilfe von Kundennummer und Zählernummer.
Nun können Sie Ihr Kundenkonto vollumfänglich Nutzen.
Sollte Sie weitere Hilfe benötigen helfen Ihnen unsere Service-Mitarbeiter gerne unter 05136/9714-0 weiter.
Der Abschlagsbetrag wurde anhand Ihrer aktuellen Verbrauchswerte bzw. Ihres prognostizierten Verbrauchs berechnet. Die Änderung ist nur innerhalb festgelegter Grenzen möglich. Dadurch soll eine eventuell erhöhte Nachforderung oder ein erhöhtes Guthaben bei Ihrer nächsten Abrechnung verhindert werden. Für eine Änderung Ihres Abschlags über diese festgelegte Grenze hinaus, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Kundenservice.
Ladesäulen
Die Stadtwerke Burgdorf betreiben eine öffentliche Ladeinfrastruktur, die an das Hubject-Netzwerk angeschlossen ist. So können E-Fahrer mit RFID-Ladekarten der bekannten Fahrstromanbieter an der jeweiligen AC/DC-Säule laden.
Auch viele kleinere Fahrstromanbieter ermöglichen das Laden an diesen Ladesäulen. Details dazu, welche Ladesäule welcher Fahrstromanbieter unterstützt, finden Sie im Regelfall auf deren Internetseite oder in der jeweiligen Handy-App.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Ladesäulen.
Die registrierten Fahrstromanbieter legen eigenständig den kWh-Preis/Tarif für die jeweilige öffentliche Ladesäule fest. Preisauskünfte erteilt also der entsprechende Anbieter, der sog. EMP = „E-Mobility Provider“.
So ist der Preis an der Ladesäule abhängig von der genutzten RFID-Karte bzw. App.
Sofern Sie keine Ladekarte haben, können diese im Direct-Payment (ohne Vertragsbindung) den einzelnen Ladevorgang pro kWh freischalten und bezahlen.
Durch das Scannen des QR-Codes, welcher auf der Ladestation angebracht ist, gelangen Sie zu einer unabhängigen Direktbezahlungsmethode und bezahlen ganz einfach und bequem z.B. per Kreditkarte.
Aufgrund der höheren Kosten für das Direct-Payment empfehlen wir die Bezahlung an Ladesäulen grundsätzlich per Ladekarte oder App der jeweiligen Fahrstromtarifanbieter.
Eine Reservierung ist nicht möglich.
Das Vorgehen bei der Freischaltung der Ladesäule ist je nach Modell unterschiedlich. Die passende Anleitung ist auf die jeweilige Säule gedruckt. Möglich ist die Freischaltung über folgende Optionen: Ladekarte, App oder QR-Code