Ab Juni 2025 tritt mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel eine neue Regelung in Kraft, die unter anderem deutliche verkürzte Bearbeitungszeiten bei An- und Abmeldungen der Stromversorgung vorsieht. Einerseits bedeutet das mehr Flexibilität für Verbraucher, andererseits sind An- und Abmeldungen jetzt nur noch in der Ersatz- und Grundversorgung rückwirkend möglich. Umzüge sollten daher immer im Vorfeld, idealerweise 14 Tage vorher, gemeldet werden. Die am Tag des Umzugs abgelesenen Zählerstände müssen dann möglichst kurzfristig mitgeteilt werden. Andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen.
Startseite » Kundenmagazine » Neue Fristen bei An- und Abmeldungen
13.06.25
Neue Fristen bei An- und Abmeldungen
Diese Artikel könnten Ihnen gefallen
Ich habe dem Fußball viel zu verdanken. Das möchte ich zurückgeben.
Es ist schon fast ein Vollzeitjob, den der 68-Jährige da ehrenamtlich betreibt. „Man muss auch etwas verrückt sein, nur so geht das im Fußball. Der RSE ist zudem mein Herzensclub“,…
Zum ArtikelMan kann nicht jeden Tag etwas Großes tun, aber gewiss etwas Gutes.
Seine Energie schöpft er aus dem gegenseitigen Austausch mit seinen Mitmenschen. 1944 während des 2. Weltkrieges geboren, kam er 1948 gemeinsam mit seiner Mutter, seiner Tante und seinem Bruder nach…
Zum ArtikelWelche Vorteile hat das Kundenportal?
Zum Glück ist es heute nicht mehr nötig, Briefpapier, Druckerpatronen und Briefmarken zu verwenden, um eine neue Kontoverbindung mitzuteilen. Oder während der Öffnungszeiten mit dem Auto zum Kundencenter zu eilen,…
Zum Artikel