Neue Fristen bei An- und Abmeldungen

Ab Juni 2025 tritt mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel eine neue Regelung in Kraft, die unter anderem deutliche verkürzte Bearbeitungszeiten bei An- und Abmeldungen der Stromversorgung vorsieht. Einerseits bedeutet das mehr Flexibilität für Verbraucher, andererseits sind An- und Abmeldungen jetzt nur noch in der Ersatz- und Grundversorgung rückwirkend möglich. Umzüge sollten daher immer im Vorfeld, idealerweise 14 Tage vorher, gemeldet werden. Die am Tag des Umzugs abgelesenen Zählerstände müssen dann möglichst kurzfristig mitgeteilt werden. Andernfalls können zusätzliche Kosten entstehen.


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