Auch 2026 erlässt die Region eine Allgemeinverfügung zum sparsamen Umgang mit Wasser. Die Verfügung gilt vom 1. Juni bis zum 30. September 2026
Die Region Hannover erlässt eine Allgemeinverfügung zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers, um das Wasserdargebot sicherzustellen. Im Wesentlichen gilt:
- Die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen (z.B. Parkanlagen, Gärten) und Sportanlagen (z.B. Fußball-, Tennis-, Reit- und Golfplätze) im gesamten Gebiet der Region Hannover wird mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen einschließlich Rasensprengern ab einer Temperatur von 27 Grad Celsius und höher (maßgeblich ist die Wetterstation Hannover-Flughafen) zwischen 11 und 17 Uhr untersagt.
- Die Untersagung gilt sowohl für Wasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung als auch für Grundwasser (Brunnen) und Oberflächengewässern.
Die Allgemeinverfügung der Region Hannover kann ab dem 31.05.2026 auf der Homepage der Region Hannover unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de in voller Länge gelesen werden.