Gaskundeninformation zur einmaligen Entlastung im Dezember 2022

Die Gaspreisbremse wurde mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Bestandteil des EWSG ist eine Soforthilfe im Dezember, welche einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 darstellen soll.

© stock.adobe.com - vegefox.com

Die Soforthilfe Dezember bietet uns die Möglichkeit, unsere Kundinnen und Kunden direkt zu entlasten, indem für sie die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 entfällt. Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Die tatsächliche Höhe der Entlastung entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Da wir standardmäßig nur 11 Abschläge im Jahr berechnen, ist der Abschlagsbetrag im Dezember in der Regel höher als der Betrag, der den Kundinnen und Kunden tatsächlich als Entlastung zusteht. Die entstehende Differenz wird Anfang 2023 mit der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 ausgeglichen.

Weitere Informationen zur Abwicklung und zum Anspruch erhalten Sie hier:


Cookie Consent mit Real Cookie Banner