So wird der Gasverbrauch berechnet

Was Sie über Ihre Gasabrechnung wissen sollten

In Deutschland erfolgt die Gasabrechnung auf Basis der eichrechtlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G685 „Gasabrechnung”. Diese Richtlinie zur Ermittlung des Erdgasverbrauchs wurde nun novelliert und wird ab 2024 zu kleinen Veränderungen in den Abrechnungen führen. Wie aber wird Ihr Gasverbrauch grundsätzlich ermittelt? Wir geben einen Einblick.

Ihr Gaszähler wird einmal jährlich abgelesen und dabei der Verbrauch in Kubikmetern (m³) erfasst. Damit allein ist die tatsächlich bezogene Energieleistung allerdings noch nicht ermittelt. Gas ist ein Naturprodukt und in seiner Leistung abhängig von bestimmten Zuständen oder Umweltbedingungen: zum Beispiel der örtlichen Temperatur, dem Luftdruck oder der Höhe über dem Meeresspiegel (NHN) Ihres Wohnortes sowie dem Energiegehalt des von Ihnen bezogenen Gases.
Diese Parameter fließen über die sogenannte Zustandszahl und den Brennwert in die Berechnung der abzurechnenden Kilowattstunden ein.

Dabei werden die über den Zähler gemessenen Kubikmeter mit der Zustandszahl und dem Brennwert multipliziert. Erst jetzt liegt eine vergleichbare einheitliche Energieleistung vor, die Ihnen dann in Rechnung gestellt wird. Der Brennwert und die Zustandszahl werden vom örtlichen Netzbetreiber ermittelt und stehen allen Gaslieferanten zur Verfügung.

Das ist neu

Die Neuregelungen bei der Gasabrechnung ist von den Stadtwerken und allen anderen Marktteilnehmern in Deutschland zum 1. Januar 2024 umzusetzen. Zukünftig wird der abzurechnende Energieverbrauch noch genauer ermittelt. Dazu werden die bisher geltenden, auf 50 Meter genauen, Höhenzonen in kleinere Abschnitte von fünf Metern unterteilt, bei denen sich die Zustandszahl dann jeweils geringfügig ändert. Für Burgdorf bedeutet das: „Mit unseren Höhen von 42 bis 62 Metern über NHN erhalten wir dann zukünftig fünf Höhenzonen anstatt wie bisher nur eine Höhenzone“, so Jens Zugehör, Leiter Backoffice bei den Stadtwerken. „Die Umstellung ist für uns zwar mit Aufwand verbunden, für unsere Kundinnen und Kunden wird sich das aber kaum bemerkbar machen.“ Die Veränderung werde sich bei einem Durchschnittsverbrauch von 15.000 kWh im Jahr vom niedrigsten bis zum höchsten Bezugspunkt in einer Spanne von lediglich knapp 40 kWh im Jahr bewegen. Da die Richtlinie erst ab nächstem Jahr gilt, werden sich diese Änderungen auch erst bei Abrechnungszeiträumen ab 2024 auswirken und sind somit auch noch nicht auf den Jahresabrechnungen für 2023 zu finden.

Sonstige Preise und Umlagen

Was sich hinter weiteren Bestandteilen Ihrer Rechnung in Form von Grund- und Arbeitspreis, diversen Steuern und Umlagen konkret verbirgt und wie sich Ihr Verbrauch innerhalb des Heizspiegels für Deutschland einordnen lässt, all das können Sie Ihrer Jahresendabrechnung entnehmen. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an unter Tel. (0 51 36) 97 140 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@sw-burgdorf.de.


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