„Falsche Stadtwerker“ versuchen sich Zutritt zu verschaffen oder Daten zu erschleichen.

Achtung an der Haustür!

Als es an einem sonnigen Freitagnachmittag an der Haustür klingelt, ist die 78-jährige Burgdorferin Ingrid M. überrascht, schließlich erwartet sie keinen Besuch. Sie legt die Haustürkette vor und öffnet die Tür einen Spalt weit. Draußen steht ein Mann, der behauptet, von den Stadtwerken zu kommen und den Stromzähler warten zu wollen.

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Als Ingrid M. den vermeintlichen Stadtwerker nach seinem Ausweis fragt, zieht er ihn aus der Tasche, mit Bild, seinem Namen und dem Stadtwerke-Logo. Doch das überzeugt sie nicht. Sie bittet ihn, zu einem späteren Zeitpunkt wiederzukommen und vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Darauf fragt er sie, ob sie ihre Stromzählernummer für ihn parat habe, da seine Unterlagen feucht geworden seien. Sie sagt, dass sie an der Haustür grundsätzlich keine Daten herausgibt oder etwas unterschreibt und wünscht ihm einen guten Tag. Danach ruft sie die Stadtwerke an, um den Vorfall zu melden. Die Stadtwerke bestätigen, dass es tatsächlich keinen Termin gab und dass sie vollkommen richtig gehandelt habe, denn Mitarbeiter der Stadtwerke würden nie einfach vorbeikommen, ohne sich vorher anzukündigen.

Nie einen unangemeldeten Handwerker hereinlassen oder Daten herausgeben

Leider sind immer wieder Betrüger unterwegs, die sich als Handwerker oder sogar als Mitarbeiter der Stadtwerke ausgeben. Auch per Telefon werden Kundendaten und Zählernummern abgefischt, um einen unbeauftragten Anbieterwechsel zu veranlassen und Provisionen zu kassieren. Mit der gesunden Skepsis und Umsicht von Ingrid M. kann man sich jedoch wirksam vor Betrug schützen, egal ob an der Haustür oder am Telefon.

Diese Regeln sollten Sie beachten

  • Weder am Telefon noch an der Haustür persönliche Daten wie Zähler- oder Kundennummern herausgeben.
  • Niemanden ohne vorherige Ankündigung ins Haus lassen.
  • Stadtwerke-Mitarbeiter kommen nie unangekündigt.
  • Im Zweifel bei den Stadtwerken anrufen und nachfragen Falls Sie trotz aller Vorsicht Opfer eines unbeauftragten Anbieterwechsels geworden sind, können Sie das 14-tägige Widerrufsrecht nutzen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung des Widerspruchs.

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