Vereine werben Kunden: Doppelter Gewinn!

Vereine werben Neukunden für die Stadtwerke Burgdorf, ein doppelter Gewinn. Eine attraktive Prämie erhalten die Vereine und der neugeworbene Kunde profitiert von unseren günstigen Strom- und Erdgassonderprodukten.

So einfach geht’s:

Jeder Verein (derzeit Heesseler SV, HSV und SV Ramlingen-Ehlershausen, RSE) hat einen individuellen Flyer mit Coupon zum Ausfüllen. Entscheiden Sie sich für unsere Sonderprodukte:

und geben den ausgefüllten Coupon im Verein oder im Kundencenter der Stadtwerke in der Wilhelmstraße 3 B ab. Alternativ können Sie auch unser Onlineformular ausfüllen. Die vollständigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.

Hier geht’s zum HSV-Flyer.

Hier geht’s zum RSE-Flyer.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • der Neukunde hat Liefervertrag für o.g. Sonderprodukte mit den Stadtwerken abgeschlossen und
  • der Energieliefervertrag beginnt spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss  und
  • die Dauer des Liefervertrages beträgt ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate und
  • weder der Verein noch der Sie als Neukunde kündigen oder widerrufen ihre Lieferverträge während dieser Zeit

Danach werden 50 Euro auf das Vereinskonto überwiesen.

FAQ

Derzeit nehmen an der Aktion der HSV (Heesseler Sportverein e.V.) und der RSE (SV Ramlingen-Ehlershausen e.V.) teil.

Der Verein, für den sich der Neukunde entscheidet und dessen Coupon bzw. der im Onlineformular ausgewählt wird, erhält 50 Euro, wenn die Teilnahmebedingungen (s.u.) erfüllt sind. Die Prämie erhält grundsätzlich der Verein. Es besteht keine Wahlmöglichkeit seitens des Neukunden, die Prämie selbst zu erhalten.

In den Räumlichkeiten der teilnehmenden Vereine sind Aktionsplakate mit einem QR-Code ausgehängt, außerdem liegen vereinsindividuelle Infoflyer mit Teilnahmecoupon aus. Der QR-Code führt auf die Homepage der Stadtwerke zur Aktion. Der Neukunde wählt verbindlich und unwiderruflich den Verein aus, der die Prämie erhalten soll.

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Aktion „Vereine werben Kunden“ der Stadtwerke Burgdorf

1. Allgemeines

Die Stadtwerke Burgdorf führen die Aktion „Vereine werben Kunden“ zunächst bis zum 31.12.2026 durch. Die nachfolgenden Bedingungen der Aktion werden mit der Teilnahme anerkannt. Beginn der Aktion ist der 07.09.2025.

2. Teilnahmevoraussetzungen
  1. Teilnahmeberechtigt als Werber sind alle Vereine, die über die Aktion mit den Stadtwerken eine gesonderte Kooperationsvereinbarung geschlossen haben.
  2. Es können alle Haushaltskunden[1]geworben werden, die als Neukunden im Rahmen der „Vereine werben Kunden“-Aktion einen Sondervertrag für Strom und/oder Gas mit den Stadtwerken Burgdorf abschließen möchten (ausgenommen sind alle Grundversorgungsprodukte). Ein Produktwechsel (z.B. aus der Grundversorgung in ein Sonderprodukt oder von Burgdorf PLUS in Burgdorf NATUR) ist von der Aktion ausgeschlossen.

Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten kein Vertragsverhältnis mit den Stadtwerken Burgdorf hatte.  Ausgenommen hiervon ist die Trinkwasserversorgung.

3. Mehrfachwerbung

Die Anzahl der Neukunden (s.o. 2 b), die geworben werden können ist unbegrenzt. Schließt ein Neukunde mehrere Lieferverträge (z.B. Burgdorf PLUS und Burgdorf PLUS Erdgas) in einem Objekt/Haushalt ab, so zählt er unabhängig von der Anzahl der geschlossenen Verträge als ein Neukunde, der einmalig prämienfähig ist.

4. Ablauf und Durchführung

Der Neukunde füllt das entsprechende Formular des teilnehmenden Vereins aus und gibt seine persönlichen Daten an. Dabei erkennt er verbindlich und unwiderruflich an, dass die Werbeprämie der im Formular angegebene Verein erhält.

Das ausgefüllte Formular muss alle zur Durchführung der Aktion notwendigen Daten und Informationen enthalten. Dabei gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die unter www.stadtwerke-burgdorf.de/Datenschutz abrufbar sind. Der Werber (Verein) verpflichtet sich, ihm bekannt gewordene personenbezogene Daten des Neukunden nur unter Beachtung der gültigen Datenschutzvorschriften zu verwenden. 

Die Stadtwerke prüfen die Voraussetzungen zur Teilnahme und Durchführung der Aktion und setzen sich mit dem Neukunden in Verbindung. Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Der Anspruch auf die Prämie entsteht erst dann, wenn

  • der Neukunde einen Liefervertrag im Sinne der Ziff. 2. b) mit den Stadtwerken abschließt und
  • die Energielieferung spätestens 6 Monaten nach Vertragsabschluss beginnt und
  • die Dauer des Liefervertrages ohne Unterbrechung mindestens 12 Monate beträgt und
  • weder Werber (Verein) noch Neukunde ihre Lieferverträge während dieser Zeit kündigen oder widerrufen

Ein bloßer Verbrauchsstellenwechsel des Werbers und/oder Neukunden innerhalb der 12-Monatsfrist unter Beibehaltung des ursprünglichen, im Rahmen der Aktion abgeschlossenen Liefervertrages lässt den Prämienanspruch unberührt.

5. Prämie, Auszahlung und Fristen, Rückforderung der Prämie

Bei Vorliegen der unter Ziff. 4 genannten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Zahlungder Prämie i.H.v. 50,00 €.

Die Prämienzahlung erfolgt ausschließlich an den Werber (Verein).

Die Prämie ist nach Ablauf der 12monatigen Belieferungsfrist im Sinne der Ziff. 4 zur Zahlung fällig und auf das vom Werber (Verein) angegebene Konto innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.

Eine Barauszahlung der Prämie sowie die Verrechnung mit Abschlägen aus dem jeweiligen laufenden Energieliefervertrages sind ausgeschlossen.

Mit Auszahlung der Prämie sind sämtliche Ansprüche des Prämienbegünstigten erloschen.

Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel von der Aktion auszuschließen, ebenso bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen. In diesen Fällen entsteht kein Anspruch auf die Prämie. Bereits gezahlte Prämien sind zurückzuerstatten. 

6. Vorzeitige Beendigung der Aktion „Vereine werben Kunden“

Die Stadtwerke behalten sich vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu unterbrechen oder zu beenden.

7. Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die Stadtwerke im Zusammenhang mit der Aktion – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder die Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen oder des Servers, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an der Aktion entstehen können. 

8. Datenschutz

Für die Aktion „Vereine werben Kunden“ sind ausschließlich die Stadtwerke Burgdorf verantwortlich. Der Verantwortliche beachtet alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sie werden insbesondere keine personenbezogenen Daten der Teilnehmer an Dritte weiterleiten oder Adressdaten verkaufen. Um die Neukunden / Werber zu ermitteln und zu benachrichtigen, greifen wir auf Kundendaten zurück, die auf der Rechtsgrundlage für die Nutzung der personenbezogenen Daten nach Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO verarbeitet werden. Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter https://www.stadtwerke-burgdorf.de/datenschutz.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Stadtwerke Burgdorf GmbH.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.


[1]  i.S.d. § 3 Nr. 22 EnWG Haushaltskunden: Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen

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